Die Universität Innsbruck befindet sich zwar auch im Jahr 2017 in den Plätzen 151 bis 200 im internationalen Ranking von Universitäten. Trotzdem sehen die Leiter Gründe für einige Veränderungen beim alpinen Studium. Die Studienbedingungen und die Feedbackkultur sollen verbessert werden, das Prüfungssystem eine Angleichung an internationale Standards erfahren und erwerbstätige Studenten sollen weiterhin vor den Studiengebühren geschützt werden. Doch im Detail wirken die Maßnahmen doch wie Kompromisse.
Verbesserung der Bedingungen
Vor allem die Studenten an der SoWi sind einige Eigenheiten gewohnt. Prüfungen im Olympiastadion oder in der Technik, am anderen Ende der Stadt, zu schreiben gehört für Wirtschaftsstudenten bereits zu einem vertrauten Alltag. Der angekündigte Ausbau der Hörsäle soll diese Situation verbessern. Zudem soll sich die Studienarchitektur verbessern und das oft beschworene Wort Digitalisierung soll nun als Kernkompetenz Einzug in Innsbruck halten. Wie diese Veränderungen dann im Detail aussehen, muss die praktische Umsetzung zeigen. Vor allem von der Digitalisierung war vor einigen Jahren noch kaum etwas im Studium zu merken. Selbst spezielle Sonderkurse zu IT-Sicherheit deckten nur die Basics ab.
Einschränkung der Prüfungswiederholungen
Die ÖH in Innsbruck hatte hart dafür gekämpft. Studenten an anderen Universitäten kratzen sich bezüglich dieser Regelung nur verwirrt am Kopf. Eine Klausur konnte bisher an der Universität Innsbruck nämlich bis zu 5 Mal wiederholt werden. Die beiden letzten Wiederholungen fanden vor bzw. mit einer Kommission statt. Der internationale Standard beschränkt sich aber lediglich auf drei Wiederholungen, wobei der dritte Antritt mit einer Kommission statt findet. Dieser Unterschied erleichterte das Studium in Innsbruck doch deutlich. Ein Umstand, den vor allem eingewanderte Numerus Klausus Studenten aus Deutschland sehr schätzten, der jedoch den Abschluss aus Innsbruck doch etwas abwertete. Dies soll sich nun ändern. Der fünfte Prüfungsantritt soll nur mehr einmal während des Studiums erlaubt sein. Jeder Student darf also nur mehr in einem Fach seines Wunschstudiums wirklich außerordentliche Schwäche zeigen. Damit wird auch ein wesentlicher Punkt negiert, den sich die AG so gerne auf die Wahlplakate schrieb.
Studienbeiträge für erwerbstätige Studierende
Die Bundesregierung hat den Erlass der Studiengebühren für Studierende gekippt. Doch die Universität Innsbruck möchte diesen Entschluss nicht so wirklich wahr haben. Deshalb möchte der Rektor in Innsbruck die Studiengebühren, welche ab dem neuen Semester von Langzeitstudenten mit Beruf gezahlt werden, zurück erstatten. Dies klingt im ersten Moment recht positiv, aber wirkt bei genauerer Betrachtung doch sehr ambivalent. Die Rückerstattung kommt nämlich nur in Fragen, wenn pro Jahr 16 ECTS Punkte absolviert werden. Es wird also doch ein Druck auf die berufstätigen Studenten ausgeübt. Außerdem gilt die Rückerstattung nur zwischen der Geringfügigkeitsgrenze und einem Maximalverdienst von 1.500 Euro brutto pro Monat. Dies scheint nur auf typische Studentenjobs zuzutreffen und geht so an der Hauptgruppe der berufstätigen Studierenden vorbei. So werden Mitarbeiter von Swarovski oder anderen Konzernen der Umgebung doch weiterhin das MCI für ihr Studium wählen, da dies doch freundlicher für das berufsbegleitende Studium ist.
0 Antworten bis jetzt ↓
Nur Mut. Wir freuen uns über Deinen Kommentar ...
Hinterlasse ein Kommentar